der Ruhr Casa Immobilien GmbH
Die nachstehenden AGB sind Grundlage des Maklervetrages geworden. Der Maklerkunde hat die Einbeziehung dieser AGB in den Maklervertrag anerkannt und bestätigt, dass ihm ein Exemplar dieser AGB übergeben wurde oder er auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, diese AGB auf der Webseite www.ruhr-casa-immobilien.de einzusehen.
1 Geltungsbereich
Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und der Ruhr Casa Immobilien GmbH kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch Vereinbarung in Textform zustande, deren Bestandteil diese AGB sind und somit vom Maklerkunden anerkannt werden.
Kunden können sowohl Verbraucher als auch Unternehmen sein.
2 Weitergabeverbot
Die von der Ruhr Casa Immobilien GmbH übersandten Informationen, insbesondere des Exposés und deren Inhalt sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt.
Eine Weitergabe an dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Ruhr Casa Immobilien GmbH, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, untersagt.
Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtungen und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Maklerkunde zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe der Provision.
3 Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden. Bei Doppeltätigkeit ist man zur Unparteilichkeit verpflichtet.
4 Haftung
Die Ruhr Casa Immobilien GmbH ist hinsichtlich des Objekts auf die Auskünfte der Verkäufer, Vermieter, Bauherren, Bauträger und Behörden angewiesen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Haftung übernommen werden.
Es obliegt daher den Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.
Die Haftung wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschadenerleidet oder sein Leben verliert.
5 Vorkenntnis
Ist dem Kunden das von der Ruhr Casa Immobilien GmbH angebotene Objekt bereits bekannt, so hat er dies unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Kalendertagen mitzuteilen und auf Verlangen der Ruhr Casa Immobilien GmbH zu belegen.
Unterlässt der Kunde diesen Hinweis, so hat er der Ruhr Casa Immobilien GmbH sämtliche Aufwendungen, die der Ruhr Casa Immobilien GmbH dadurch entstehen, dass auf die Vorkenntnis nicht oder verspätet hingewiesen wird, als Schaden zu ersetzen.
6 Entstehen Provisionsanspruches
Die Bekanntgabe (=Nachweis) der Objektadresse und/oder des Anbieters geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung der Ruhr Casa Immobilien GmbH im Falle des Ankaufs oder der Anmietung. Der Provisionsanspruch der Ruhr Casa Immobilien GmbH entsteht, sobald aufgrund des Nachweises und/oder der Vermittlung der Ruhr Casa Immobilien GmbH ein Hauptvertrag bezüglich des benannten Objekts zustande gekommen ist. Hierbei genügt Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen, als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von der Ruhr Casa Immobilien GmbH nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses den Provisionsanspruch der Ruhr Casa Immobilien GmbH nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Provisionsanspruch entsteht also insbesondere bei Kauf statt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete.
7 Höhe Provision
Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis bzw. dem Gesamtmietpreis. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Verkäuferprovision 3,00 % sowie die Käuferprovision 3,00 % jeweils vom wirtschaftlichen Kaufpreis bzw. 3 Monatsmieten Mieterprovision bei Gewerbemietobjekten, je zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe (derzeit 19 %).
8 Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Kaufvertrags/Mietvertrags fällig. Die Provision ist zahlbar nach Rechnungserteilung. Die Ruhr Casa Immobilien GmbH hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrags anwesend zu sein. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrags ohne die Teilnahme der Ruhr Casa Immobilien GmbH, so ist der Kunde verpflichtet, der Ruhr Casa Immobilien GmbH unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen.
9 Schriftform
Mündliche Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit eine schriftliche Bestätigung durch den Makler.
10 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
11 Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.
12 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dieses gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.